Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein Begriffspaar aus dem Polizei- und Ordnungsrecht.
Sie umfasst die beiden Bereiche:
Öffentliche Sicherheit und
Öffentliche OrdnungIn den letzten Jahren wurde in den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen Deutschlands bei gleichzeitiger Nennung der beiden Termini dogmatisch korrekter Weise auf die Formulierung „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ ...