Das Asservat (von lateinisch asservare, „(amtlich) bewachen“; amtlich: Verwahrstück) bezeichnet einen nach Polizeirecht oder nach der Strafprozessordnung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand. - Auch in der Medizin bezeichnet man das Sicherstellen von Objekten als asservieren.
Die asservierte Sache kann im Straf- oder im Bußgeldverfahren als Beweismittel (zum Beispiel Spurenträger ...