Büroleiter ist eine nicht gesetzlich geschützte Berufs- beziehungsweise Funktionsbezeichnung. Dem Büroleiter obliegt die meist administrative Führung einer Büroeinheit mit mehreren Mitarbeitern. Dabei ist er verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Bürobetriebs.
Die Bezeichnung Büroleiter wird genutzt:
in Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltbüros (veraltet als Bürovorsteher bezeichnet).
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