Der Computerbetrug stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 263a StGB normiert ist. Er zählt zu den Vermögensdelikten.
Die Strafnorm des § 263a StGB bezweckt den Schutz des Vermögens. Hierzu verbietet sie Handlungen, bei denen eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation durch das Manipulieren von ...