Die Deutsche Zentralverwaltung der Justiz (auch: Deutsche Justizverwaltung, Abk. „DJV“) war die von 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bestehende Vorläuferorganisation des Justizministeriums der Deutschen Demokratischen Republik. Sie sollte nach dem Zweiten Weltkrieg eine Neuordnung der Justiz einleiten, dafür sorgen, dass keine Funktionsträger des Nationalsozialismus ...