Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit Grünfläche eine mit Rasen bepflanzte, parkartig oder gärtnerisch gestaltete Freifläche sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bezeichnet.
Im deutschen Bau- und Planungsrecht (Stadt- und Landesplanung) beinhaltet der Begriff „Grünfläche“ nicht nur Parkanlagen, sondern auch Dauerkleingärten, Zeltplätze, Badeplätze oder Freibäder, Sportplätze, ...