Mit Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates.Nationales:
Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)
Verhältnismässigkeitsprinzip der Schweiz