Die Drittwiderspruchsklage (auch: Interventionsklage) ist eine prozessuale Gestaltungsklage des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts, geregelt in § 771 bis § 774 der Zivilprozessordnung (ZPO). Mit ihr wird das Klageziel verfolgt, einzelne Vollstreckungsmaßnahmen für unzulässig zu erklären, weil sie in schuldnerfremdes, dem Vollstreckungsgläubiger nicht haftendes Vermögen erfolgt sind.
Bis ...