Verkehrslandeplatz ist eine der drei Kategorien von Flugplätzen in Deutschland, die luftrechtlich zwischen Flughafen und Segelfluggelände liegt. Gelände für Luftsportgeräte bilden eine Sonderkategorie. Im Unterschied zu Segelfluggeländen besitzen sie einen ICAO-Code.
In Abgrenzung zu einem Segelflugplatz dürfen auf Landeplätzen grundsätzlich motorgetriebene Luftfahrzeuge operieren, in Abgrenzung ...