Verteidigungsfall oder Verteidigungszustand steht für:
allgemein den Angriff von außen, siehe Landesverteidigung
teilweise auch den Angriff auf einen Bündnispartner, siehe Kollektive Verteidigung
in einzelnen Ländern den nach nationalem Recht geregelten Status bei drohendem oder stattfindendem Angriff mit Waffengewalt von außen, im Einzelnen in:
der Bundesrepublik Deutschland, siehe Verteidigungsfall ...