Paraphrasen, die Widerruf enthalten
Formulierungsvarianten, die mit Widerruf anfangen
Widerruf oder Revokation (veraltet) bezeichnet eine Handlung bzw. die entsprechende Verlautbarung, mit der die Wirkungen einer früheren Handlung oder Verlautbarung beendet werden sollen, siehe
actus contrarius
Widerruf (Recht), Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher sich und den Unternehmer von den auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen löst
Rückgängigmachung ...