Paraphrasen, die schuldunfähig enthalten
Formulierungsvarianten, die mit schuldunfähig anfangen
Schuldunfähigkeit (auch Unzurechnungsfähigkeit, klarer Zurechnungsunfähigkeit) ist im Strafrecht ein Grund, die Rechtsschuld an einer Handlung auszuschließen. Sein Gegenteil ist die Schuldfähigkeit. Zwischen beidem steht die sogenannte verminderte Schuldfähigkeit.