Als Beischlag bezeichnet man:
Zusätze bei der Verhüttung von Erzen, siehe Beischlag (Metallurgie)
die Nachahmung einer verbreiteten Münze durch einen anderen Münzherrn, siehe Beischlag (Numismatik)
einen erhöhten, terrassenartigen Vorbau an Gebäuden, siehe Beischlag (Gebäude)Siehe auch:
Beyschlag