Als Wohnstraße wird in Österreich nach der Straßenverkehrsordnung 1960 § 76b eine für den Fußgänger- und beschränkten Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte und als solche gekennzeichnete Straße bezeichnet.
Die Wohnstrasse war in der Schweiz ein verkehrsberuhigter Bereich. 2002 wurde die Signalisationsverordnung revidiert und dabei die Wohnstrasse durch die Begegnungszone abgelöst.