Synonyme für Abschlusszwang

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Kategorie

Jura




Wikipedia Artikel zu Abschlusszwang

Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) beschreibt die Rechtspflicht einer Vertragspartei, mit einer anderen Partei ein Rechtsverhältnis begründen zu müssen. Regelmäßig handelt es sich um einen Vertrag. Etymologisch leitet sich Kontrahierung aus (lateinisch contractus, „Kontrakt“) ab. Kontrahierungszwänge beschränken die Vertragsfreiheit.